Im “freienblog” des DJV wurde am 18.01.2012 unter dem Titel “Leyenhafte Gesetzgebung: Abfindung erhalten, also Gründungszuschuss weg” berichtet, wie restriktiv der Gründungszuschuss nach der neuen Gesetzgebung bewilligt wird:
“Die Journalistin hatte eine Abfindung erhalten. Laut ihrer Arbeitsagentur, so der Bericht der Kollegin, ‘ist eine Abfindung durch den vorherigen Arbeitgeber nach der neuen gesetzlichen Regelung nicht vereinbar mit einem Gründungszuschuss.’”
Sehen Sie dazu auch die Dokumentation derJournalisten:
Fazit: Künftig sollen die Antragsteller auf Gründungszuschusss vorrangig in offene Stellen vermittelt werden. Erst wenn das nicht erfolgreich ist, soll geprüft werden, ob die Antragsteller nach den Kriterien der Arbeitsagentur als Unternehmer “geeignet” sind. Kompetente und erfahrene Gründercoachs helfen Ihnen gern, die Antragsklippen erfolgreich zu umschiffen.
Mehr darüber, wie die Mitarbeiter der Arbeitsagentur mit dem Gründungszuschuss zu verfahren haben, können Sie auch der Geschäftsanweisung vom 01.12.2011 entnehmen.


