Höhere Förderung für KMUs im Jahr 2017
Die Investitionsbank gab bekannt, dass neue Landesregelungen für die Investitionsförderung in Sachsen-Anhalt in Kraft getreten sind. Die höheren Fördersätze gelten allerdings nur für das Jahr 2017.
Höhere Förderung für KMUs im Jahr 2017
Unternehmen profitieren von den verbesserten Förderbedingungen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Hier die wesentlichen Änderungen im Überblick:
- Eine höhere Basisförderung gibt es für KMU
– für Betriebsstätten von kleinen Unternehmen 30 %
– für Betriebsstätten von mittleren Unternehmen 20 %
– für sonstige Betriebsstätten 5%
des förderfähigen Investitionsvolumens. - Mehr Gewicht wird dem Struktureffekt „Tarifvertrag/tarifliche Vergütung“ beigemessen. Unternehmen, die an einen Tarifvertrag gebunden sind bzw. tarifgleich zahlen, können die Basisförderung um 5 % erhöhen.
- Die Themen „Unternehmensnachfolge“ und „FuE“ werden künftig mit 5 % höherer Förderung gegenüber der Basisförderung berücksichtigt.
- Neue Förderschwerpunkte sind die „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ und der „Ausländeranteil an den neuen Mitarbeitern“.
- Der Förderausschluss von Software entfällt.
- Künftig sind auch in den Oberzentren (Magdeburg, Halle, Dessau-Roßlau) gewerbliche Tourismus-Investitionen förderfähig, außerdem gibt es neue Förderschwerpunkte für die Tourismusbranche.
- Eine Förderung von Betriebsverlagerungen innerhalb des Landes erfolgt nur noch, wenn neue Arbeitsplätze geschaffen und die Mitarbeiter bei der Entlohnung nicht schlechter gestellt werden.
Wermutstropfen: Die attraktiven Fördersätze gelten nur noch für Vorhaben, die einen Zuwendungsbescheid in 2017 erhalten. Ab 01.01.2018 gelten dann jeweils um 5 % abgesenkte Fördersätze.


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