Für „innergemeinschaftliche Lieferungen“ (z. B. körperliche Gegenstände, Software auf Datenträgern), sind erweiterte Nachweise nötig, damit Sie umsatzsteuerfrei geliefert werden können. Innergemeinschaftliche Lieferungen „Innergemeinschaftliche Lieferungen“ sind nur noch dann umsatzsteuerfrei, wenn die Rechnung auch folgende Angaben enthält: – USt-IdNr. des Lieferers, – USt-IdNr. des Abnehmers, – Hinweis auf die Steuerfreiheit: „ohne deutsche Umsatzsteuer“, oder „Lieferung ist […]
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