„Wir machen auf“ – oder doch nicht?
Seit einigen Tagen erregt eine Unternehmerinitiative mit dem Aufruf „Wir machen auf“ die Gemüter. Wie ist die Rechtslage?

Bildquelle: nordkurier.de
Derzeit – und vermutlich noch länger als angekündigt – ist es den meisten Betrieben, Geschäften, Hotels und Gaststätten untersagt, ihren Betrieb zu öffnen. Für die Betroffenen sind die damit verbundenen finanziellen Belastungen – trotz staatlicher Finanzhilfen inzwischen so existenzbedrohlich, dass viele Unternehmerinnen und Unternehmer diese Verbote nicht mehr hinnehmen wollen und können. Denn sie haben infolge dieser kalten Enteignung fast nichts mehr zu verlieren.
Der Rechtsanwalt Rolf Karpenstein hatte bereits im Nordkurier berichtet, dass die Corona Gesetze gegen das EU verstoßen dürften.
Rechtsanwältin Beate Bahner hat für sie Unternehmerinnen und Unternehmer die Rechtslage dargestellt. Damit können Interessierte die Rechtslage prüfen und entscheiden, wie sie sich zu dieser Initiative verhalten.
Die Anwältin hat das Dokument auf der Seite der Anwälte für Aufklärung zur allgemeinen Verwendung zur Verfügung gestellt – sie könnenes auch hier herunterladen., die Sie gerne verwenden oder weiterleiten können.